Bedingungen Konditionen

Hallo!

Zunächst einmal unsere vollständigen Angaben zur Registrierung als Verkäufer: Verkäufer ist Aquaforest Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp.k., ul. Starowiejska 18, 32-800 Brzesko, eingetragen im Nationalen Gerichtsregister durch das Bezirksgericht für Krakau-Śródmieście in Krakau, 12. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000660869, TAX ID: 9452120724, REGON [company statistic number]: 12085275300000.

Nachstehend finden Sie die Bestimmungen, die unter anderem Informationen darüber enthalten, wie Sie eine Bestellung aufgeben können, die zum Abschluss eines Vertrags führt, Einzelheiten über die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags, die im Geschäft verfügbaren Liefer- und Zahlungsformen, das Verfahren zum Rücktritt vom Vertrag oder das Beschwerdeverfahren.

Sollten Sie Kommentare, Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter den angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren: https://aquaforest.eu/

Seien Sie gegrüßt und genießen Sie Ihren Einkauf!

Aquaforest Internet Store Team

[KAPITEL I: EINLEITENDE BESTIMMUNGEN]

§ 1.
Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Aquaforest-Geschäftsordnung (im Folgenden die „Geschäftsordnung“ genannt) legt die Grundsätze für den Abschluss von Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer fest, einschließlich der Rechte und Pflichten der Parteien, des Umfangs der Verantwortung der Parteien und anderer Bedingungen für Verträge, deren Gegenstand die vom Verkäufer angebotenen Produkte sind.
  2. Wenn zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kein separater Kaufvertrag geschlossen wurde, stellen diese Rahmenbestimmungen zusammen mit dem Bestellformular einen Kaufvertrag im Sinne von Artikel 535 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar.

§ 2.
Definitionen

Die in den Verordnungen verwendeten Begriffe bedeuten:

  1. elektronische Adresse – „elektronische Adresse“ ist die Bezeichnung eines IKT-Systems, das die Kommunikation auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail, ermöglicht;
  2. Preis – „Preis“ bezeichnet den in Geldeinheiten ausgedrückten Wert, den der Käufer dem Verkäufer für das Produkt zu zahlen hat;
  3. Arbeitstage – „Arbeitstage“ sind die Tage von Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen;
  4. Bestellformular – „Bestellformular“ bezeichnet das Dokument, in dem die wichtigsten Parameter für den Kauf der Produkte durch den Käufer aufgeführt sind, insbesondere die Anzahl und Art der Produkte, der Preis, die Frist und die Zahlungsweise.
    Das Bestellformular ist verfügbar, wenn Sie auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“ klicken;
  5. Arbeitszeiten – „Arbeitszeiten“ sind die Stunden von 8 bis 16 Uhr an Werktagen;
  6. Influencer – „Influencer“ bezeichnet eine Person, die eine Beziehung zum Verkäufer aufgebaut hat, um damit Marketing- und Werbemaßnahmen durchzuführen, insbesondere in sozialen Medien;
  7. sonstige Forderungen – „sonstige Forderungen“ sind alle Geldleistungen außer dem Preis, die der Käufer an den Verkäufer zu zahlen hat, insbesondere Versandkosten, Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags, Schadensersatz, Vertragsstrafen usw.
  8. Verbraucher – Unter „Verbraucher“ ist eine natürliche Person zu verstehen, die einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt, der nicht unmittelbar mit ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt;
  9. Versandkosten – Unter „Versandkosten“ sind die Kosten zu verstehen, die der Käufer aufwenden muss, um die Produkte an den als Lieferort angegebenen Ort zu liefern;
  10. Käufer – „Käufer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Organisationseinheit, die den Vertrag mit dem Verkäufer abschließt und Produkte kauft;
  11. Lieferort – Der Begriff „Lieferort“ bezeichnet die Postanschrift oder die Abholstelle, die der Käufer als den Ort angibt, an den die Produkte vom Verkäufer geliefert werden sollen;
  12. Produkt – „Produkt“ bezeichnet jeden beweglichen Gegenstand, den der Käufer im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Verkäufers vom Verkäufer erwerben kann;
  13. Auslaufprodukt – „Auslaufprodukt“ bezeichnet ein Produkt, bei dem der Käufer ausdrücklich darüber informiert wurde, dass ein bestimmtes Merkmal des Produkts von den typischen Anforderungen an die Konformität mit dem Vertrag abweicht, z. B. in Bezug auf Vollständigkeit, Qualität, Funktionalität usw;
  14. Personalisiertes Produkt – „Personalisiertes Produkt“ bezeichnet ein Produkt, das auf die individuelle Bestellung des Käufers gemäß den vom Käufer angegebenen Spezifikationen erstellt wird;
  15. Produkt mit digitalen Elementen (PDE) – „Produkt mit digitalen Elementen“ bezeichnet ein vom Verkäufer angebotenes Produkt, das digitale Inhalte oder einen digitalen Dienst enthält, ohne die das Produkt nicht ordnungsgemäß funktionieren kann.
    Die digitalen Inhalte oder digitalen Dienste können vom Verkäufer oder einem Dritten bereitgestellt werden;
  16. Partnerprogramm – „Partnerprogramm“ bezeichnet eine vom Verkäufer in Zusammenarbeit mit Influencern organisierte Werbeaktion, bei der Käufer Rabatte oder andere Vorteile für den Kauf von Produkten aus dem Angebot des Verkäufers erhalten können;
  17. Unternehmer mit Verbraucherrechten (EECR) – Ein Unternehmer mit Verbraucherrechten ist ein Unternehmer, der auf der Grundlage der Eintragung in das Zentralregister und der Informationen über die Geschäftstätigkeit eine Geschäftstätigkeit ausübt und einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließen möchte, der unmittelbar mit seiner Geschäftstätigkeit zusammenhängt, und gleichzeitig ist der Vertrag für ihn nicht beruflicher Natur;
  18. Vorverkauf – Unter „Vorverkauf“ versteht man den Prozess der Sammlung von Bestellungen durch den Verkäufer für Produkte, die ab einem bestimmten Datum zum Verkauf zur Verfügung stehen sollen, und den Abschluss von Verträgen vor dem geplanten Datum der Einführung der Produkte zum Verkauf;
  19. Abholstelle – „Abholstelle“ ist eine von einem Dritten, insbesondere einem Spediteur, betriebene Servicestelle, bei der Sendungen zur späteren Abholung durch den Empfänger abgegeben werden können;
  20. Shop – „Shop“ bezeichnet die Website des Verkäufers, die unter der folgenden elektronischen Adresse zu finden ist: https: //aquaforest.eu/ocean-guard/;
  21. Verkäufer – „Verkäufer“ bedeutet Aquaforest Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp.k., ul. Starowiejska 18, 32-800 Brzesko, eingetragen im Nationalen Gerichtsregister durch das Amtsgericht für Krakau-Śródmieście in Krakau, 12. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 0000660869, TAX ID: 9452120724, REGON [company statistic number]: 12085275300000;
  22. Parteien – „Parteien“ sind der Verkäufer und der Käufer;
  23. Digitale Inhalte – „Digitale Inhalte“ sind Daten, die in digitaler Form produziert und geliefert werden;
  24. Vertrag – Der Begriff „Vertrag“ bezeichnet einen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag, dessen Inhalt von der Art und Anzahl der Produkte, dem vereinbarten Preis, den Zahlungsbedingungen, der Versandart usw. abhängt, oder einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb des Shops;
  25. Dienstleistungen – „Dienstleistungen“ bedeutet digitale Dienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen;
  26. Digitale Dienstleistungen – „Digitale Dienstleistungen“ sind Dienstleistungen, die es dem Käufer ermöglichen:
    • Daten in digitaler Form erzeugen, verarbeiten, speichern oder darauf zugreifen;
    • digitale Daten zu teilen, die vom Käufer oder anderen Nutzern des digitalen Service hochgeladen oder erstellt wurden;
    • andere Formen der Interaktion durch digitale Daten;
  27. Elektronische Dienstleistungen – „Elektronische Dienstleistungen“ sind alle elektronischen Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer über den Shop zur Verfügung stellt;
  28. Gutschein – „Gutschein“ bezeichnet eine individuelle Zeichenfolge, die in den IKT-Systemen des Verkäufers generiert wird und die es dem Käufer ermöglicht, ein Produkt zu einem niedrigeren Preis zu erwerben oder kostenlose Produktzusätze vom Verkäufer zu erhalten.

§ 3.
Erklärungen

Der Käufer versichert, dass:

  1. die Produktbeschreibung und alle vom Verkäufer bereitgestellten Informationen über das Produkt sorgfältig gelesen hat;
  2. ausreichende Kenntnisse über die Eigenschaften und den Verwendungszweck der vom Verkäufer angebotenen Produkte hat;
  3. seine wirtschaftliche und finanzielle Situation stabil ist und es ihm ermöglicht, seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer im Rahmen des Vertrags rechtzeitig zu erfüllen.

§ 4.
Allgemeine Bestimmungen zum Abkommen

  1. Bevor der Käufer den Vertrag abschließt, ist er verpflichtet, sich mit den Informationen des Verkäufers über die Dienstleistungen und die Produkte vertraut zu machen, einschließlich der Beschreibungen der Produkte, der Spezifikationen der Produkte und der Bestimmungen der Verordnungen.
    Wenn der Käufer den Vertrag abschließt, ist der Verkäufer berechtigt, davon auszugehen, dass der Käufer die oben genannten Anforderungen erfüllt hat.
  2. Vor Abschluss des Vertrages erhält jeder Käufer kostenlos die Möglichkeit, sich mit dem Inhalt der Verordnungen in einer Weise vertraut zu machen, die es ermöglicht, deren Inhalt mit Hilfe des vom Käufer verwendeten IKT-Systems oder auf andere Weise zu erfassen, zu reproduzieren und zu speichern.
  3. Der Käufer ist an die Bestimmungen der Verordnungen gebunden, wenn sie ihm auf die in Absatz 2 beschriebene Weise zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Alle Informationen über die Produkte, die auf der Website des Verkäufers, insbesondere im Shop, enthalten sind oder über andere Kommunikationskanäle (z.B. soziale Netzwerke) verbreitet werden, stellen kein Angebot im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
  5. Für den Fall, dass der Käufer ein Unternehmer ist, der eine gewerbliche Tätigkeit auf der Grundlage des Zentralregisters und der Informationen über die gewerbliche Tätigkeit ausübt, und der abzuschließende Vertrag für ihn nicht berufsmäßig wäre, ist er verpflichtet, eine Erklärung abzugeben (indem er die entsprechenden Informationen in die Anmerkungen zur Bestellung aufnimmt), dass er beim Abschluss des Vertrags Anspruch auf den EECR-Status hat.
  6. Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer aus den Verträgen, die er zuvor mit dem Verkäufer geschlossen hat, in Verzug, kann der Verkäufer den Abschluss eines neuen Vertrags mit dem Käufer verweigern – bis alle ausstehenden Leistungen, insbesondere die Zahlung des Preises und anderer fälliger Beträge, erfüllt sind.
    Dieser Vorbehalt gilt nicht für Käufer mit Verbraucherstatus.
  7. Um Zweifel auszuschließen, weist der Verkäufer darauf hin, dass:
    1. Verträge, die sich auf den Verkauf von Produkten beziehen und mit Verbrauchern oder EECR geschlossen werden, sind Verträge, die zur Übertragung des Eigentums an dem Produkt verpflichten und auf die die Bestimmungen von Kapitel 5a des Gesetzes über die Rechte der Verbraucher vom 30. Mai 2014 Anwendung finden;
    2. Verträge, die sich auf den Verkauf von PDE beziehen und mit Verbrauchern oder EECR geschlossen werden, sind Verträge, die zur Übertragung des Eigentums an dem Produkt verpflichten, auf die die Bestimmungen von Kapitel 5a Anwendung finden und die Bestimmungen von Kapitel 5b des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über die Rechte der Verbraucher nicht gelten;
    3. Verträge, die sich auf elektronische Dienstleistungen beziehen und mit Verbrauchern oder EECR geschlossen werden, können (müssen aber nicht) Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder einer digitalen Dienstleistung sein, auf die die Bestimmungen von Kapitel 5b des Gesetzes über Verbraucherrechte vom 30. Mai 2014 Anwendung finden.

§ 5.
Dienstleistungen

  1. Über den Shop stellt der Verkäufer dem Käufer Dienstleistungen zur Verfügung.
    Für die Nutzung des Stores ist es nicht erforderlich, dass der Computer oder ein anderes Gerät des Käufers besondere technische Voraussetzungen erfüllt.
    Die folgenden Voraussetzungen sind ausreichend:

    1. Internetzugang,
    2. Standard-Betriebssystem,
    3. Standard-Webbrowser,
    4. eine aktive E-Mail-Adresse zu haben.
  2. Falls es für die Nutzung des Produkts oder der PDE erforderlich ist, zusätzliche technische Bedingungen zu erfüllen, die von den in Absatz 1 genannten abweichen, wird der Verkäufer den Käufer vor der Bestellung darüber informieren, z.B. indem er die technischen Anforderungen in die Beschreibung des Produkts oder der PDE aufnimmt.
  3. Der grundlegende Service, den der Verkäufer dem Käufer bietet, besteht darin, dem Käufer die Möglichkeit zu geben, im Shop ein Bestellformular abzuschicken, das zum Abschluss eines Vertrags mit dem Verkäufer führt.
  4. Wenn der Käufer sich entscheidet, ein Konto im Shop zu erstellen, bietet der Verkäufer dem Käufer auch den Service, ein Benutzerkonto im Shop zu erstellen und zu pflegen.
    In dem Benutzerkonto werden die Daten des Käufers und die Historie der vom Käufer im Shop aufgegebenen Bestellungen gespeichert.
    Darüber hinaus hat der Käufer über das Benutzerkonto Zugang zu Funktionen wie:

    1. Aufträge Geschichte;
    2. die Möglichkeit, Adressen und Zahlungsarten zu definieren (z.B. durch Anschluss einer Zahlungskarte);
    3. Downloads;
    4. Verwaltung von Benutzerkonten.
  5. Der Käufer meldet sich mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm festgelegten Passwort in seinem Benutzerkonto an.
    Der Käufer ist verpflichtet, den Zugang zu seinem Benutzerkonto vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ist darüber hinaus verpflichtet, sein Login und sein Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen.
  6. Wenn der Käufer sich für eine Verlängerung der Produktgarantie entscheidet, stellt der Verkäufer dem Käufer einen Service zur Verfügung, der die Registrierung des gekauften Produkts ermöglicht.
    Um das Produkt zu registrieren, ist der Käufer dazu verpflichtet:

    1. gehen Sie auf die Registerkarte „Ein Aquarium registrieren“:
    2. geben Sie die erforderlichen Daten ein (Name, Land, E-Mail, Art des Aquariums, Seriennummer, Kaufdatum);
    3. fügen Sie den Kaufnachweis dem Formular bei, indem Sie ihn von einer Diskette hochladen;
    4. validieren Sie das Formular und senden es an den Verkäufer.

Die Registrierung des Produkts ist spätestens innerhalb von 90 (in Worten: neunzig) Tagen nach dem Kauf des Produkts möglich.
Nach diesem Zeitraum ist es nicht mehr möglich, das Produkt zu registrieren und die Garantie wirksam zu verlängern.

  1. Die Dienstleistungen werden dem Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt.
    Verträge über den Verkauf von Produkten, die über den Shop abgeschlossen werden, sind jedoch kostenpflichtig.
  2. Es ist verboten, bei der Nutzung des Stores rechtswidrige Inhalte bereitzustellen, insbesondere durch die Übermittlung solcher Inhalte über die im Store verfügbaren Formulare.
  3. Wenn der Käufer den Newsletter abonniert, stellt der Verkäufer dem Käufer einen Service zur Verfügung, der darin besteht, dem Käufer E-Mails mit Informationen über Neuigkeiten, Werbeaktionen, Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers zu senden.
    Das Abonnement des Newsletters erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des Newsletter-Abonnementformulars.
    Der Käufer kann den Newsletter jederzeit abbestellen, indem er auf die Schaltfläche „Abbestellen“ klickt, die in jeder im Rahmen des Newsletters versandten Nachricht sichtbar ist, oder indem er eine entsprechende Anfrage an den Verkäufer sendet.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrags über die Dienstleistungen (z.B. Einrichtung eines Benutzerkontos) zu verweigern sowie die Erbringung der Dienstleistungen einzustellen, wenn der Käufer gegen die Bestimmungen verstößt – unter den in den Bestimmungen beschriebenen Bedingungen.
  5. Um die Sicherheit des Käufers und die Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Shops zu gewährleisten, ergreift der Verkäufer technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Grad des Sicherheitsrisikos der erbrachten Dienstleistungen angemessen sind, insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung des Erwerbs und der Veränderung von personenbezogenen Daten durch Unbefugte.
  6. Der Verkäufer ergreift Maßnahmen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Shops zu gewährleisten.
    Der Käufer sollte den Verkäufer über alle Unregelmäßigkeiten oder Unterbrechungen in der Funktionsweise des Shops informieren.
  7. Da es sich bei dem Shop um ein vom Verkäufer verwaltetes IKT-System handelt, kann der Verkäufer technische und IT-Arbeiten durchführen, um den Shop weiterzuentwickeln und die Dienstleistungen auf höchstmöglichem Niveau zu erbringen.
  8. Im Rahmen der Entwicklung des Stores kann der Verkäufer insbesondere:
    1. neue Funktionalitäten hinzufügen und bestehende Funktionalitäten innerhalb des Stores ändern oder löschen;
    2. den Store auf einem anderen Gerätetyp betreten, z.B. auf mobilen Geräten;
    3. eine Store-bezogene Anwendung zur Verfügung stellen.
  9. Wenn die in Absatz 14 genannten Maßnahmen des Verkäufers die Rechte und Pflichten des Käufers nicht wesentlich beeinträchtigen, erfordern diese Maßnahmen keine Änderung der Bestimmungen.
  10. Für den Fall, dass der Verkäufer beschließt, die mobile Anwendung den Käufern zur Verfügung zu stellen, werden die Regeln für die Nutzung der Anwendung in separaten Bestimmungen für die mobile Anwendung festgelegt.

§ 6.
Regeln für das Partnerprogramm

  1. Der Verkäufer organisiert im Rahmen seines Stores ein Partnerprogramm, an dem die vom Verkäufer zur Zusammenarbeit eingeladenen Influencer teilnehmen.
    Die Aufgabe der Influencer besteht darin, vereinbarte Marketing- und Werbeaktivitäten durchzuführen, die dazu beitragen sollen, den Bekanntheitsgrad der Marke des Verkäufers und den Verkauf der Produkte, insbesondere über den Shop, zu steigern.
  2. Die Regeln für die Zusammenarbeit mit Influencern werden auf individueller Basis im Rahmen von separaten Verträgen festgelegt, die der Verkäufer abschließt.
  3. Für die Durchführung des Partnerprogramms erhalten die Influencer Gutscheine, die sie an ihre Empfänger weitergeben können.
    Influencer sind verpflichtet, alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Förderung des Verkäufers oder der Produkte als Werbebotschaften zu kennzeichnen, in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz.
  4. Wenn der Käufer über einen vom Influencer zur Verfügung gestellten Gutschein verfügt, kann er diesen beim Einkauf im Shop einlösen.
    Der Gutschein kann den Käufer zum Erhalt von Vorteilen berechtigen, die der Verkäufer individuell mit dem betreffenden Influencer vereinbaren muss.
    Dazu können insbesondere (aber nicht ausschließlich) gehören:

    1. Rabatte für den Kauf bestimmter Produkte;
    2. zusätzliches Zubehör zu den Produkten, das der Käufer als kostenloses Geschenk mit dem Produkt erhält.
  5. Die Gutscheine haben ein bestimmtes Verfallsdatum – sie können nur innerhalb des vom Verkäufer festgelegten Zeitraums eingelöst werden.
    Nach Ablauf des Verfallsdatums sind die Gutscheine nicht mehr aktiv.
  6. Gutscheine werden wie vom Verkäufer auf den Seiten des Shops beschrieben eingelöst.
    Insbesondere kann der Gutschein beim Ausfüllen des Bestellformulars im Shop und beim Kauf des entsprechenden Produkts durch den Käufer eingelöst werden.
  7. Das Partnerprogramm wird für einen unbestimmten Zeitraum angekündigt.
    Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass das Partnerprogramm nicht den Erwartungen des Verkäufers entspricht oder die Fortsetzung des Partnerprogramms für den Verkäufer keinen wirtschaftlichen Sinn mehr hat, kann der Verkäufer beschließen, das Partnerprogramm zu beenden, indem er den Käufer mindestens 30 (in Worten: dreißig) Tage vor dem Datum der endgültigen Beendigung des Partnerprogramms benachrichtigt.
    In diesem Fall kann der Käufer den Gutschein bis zum Datum der Beendigung des Partnerprogramms einlösen, aber jeder nicht innerhalb dieser Frist eingelöste Gutschein verfällt.

§ 7.
Eine Bestellung für ein Produkt aufgeben

  1. Für den Erwerb des Produkts ist es erforderlich, dass Sie:
    1. Wählen Sie das Produkt aus und wählen Sie die Art der Bestellabwicklung, indem Sie auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“ klicken;
    2. das Ausfüllen des Bestellformulars mit den erforderlichen Daten und Informationen, z.B. Angaben zum Käufer, Lieferort, Zahlungsweise usw., gemäß den Anweisungen auf dem Bestellformular.
      Wenn der Käufer über einen Gutschein verfügt, kann er den eindeutigen Code in das dafür vorgesehene Feld eingeben und ihn dann bestätigen;
    3. die Bestimmungen akzeptieren und bestätigen, dass er/sie die Datenschutzbestimmungen gelesen hat, indem er/sie das entsprechende Kontrollkästchen ankreuzt;
    4. das Bestellformular vollständig zu genehmigen und es an den Verkäufer zu senden.
  2. Bei Produkten, bei denen es sich um Outlet-Produkte handelt, ist eine zusätzliche Bedingung für die Aufgabe einer Bestellung das Ankreuzen des Kästchens, dass der Käufer mit dem Kauf des Outlet-Produkts einverstanden ist.
  3. Das vom Käufer auf die in Absatz 1 beschriebene Weise übermittelte Bestellformular stellt das Angebot des Käufers für das ausgewählte Produkt dar, das der Käufer an den Verkäufer übermittelt.
    Der Verkäufer bestätigt den Eingang des Bestellformulars durch eine automatisch generierte E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse.
  4. Nach Erhalt des in Absatz 3 genannten Bestellformulars muss der Verkäufer spätestens innerhalb von 3 (in Worten: drei) Tagen:
    1. das Angebot des Käufers annehmen, indem er den Auftrag zur Ausführung annimmt, oder
    2. die Annahme des Angebots des Käufers verweigern, indem er Informationen über die Unmöglichkeit der Bearbeitung der Bestellung sendet (z.B. indem er über die mangelnde Verfügbarkeit der Produkte informiert, usw.).
  5. In dem in Absatz 4 a genannten Fall kommt ein Vertrag mit der Zustellung der Erklärung des Verkäufers über die Annahme der Bestellung an den Käufer zustande, während in dem in Absatz 4 b genannten Fall kein Vertrag zustande kommt.
  6. Die Bestätigung des Verkäufers, dass er die aufgegebene Bestellung ausführt (z.B. durch Information über die Weiterleitung der Bestellung zur Bearbeitung, Änderung des Bestellstatus im System), ist gleichbedeutend mit einer Annahmeerklärung des Angebots des Käufers.
  7. Wenn der Käufer eine Bestellung aufgegeben hat, bevor der Bestand im Shop aktualisiert wurde, und sich nach der Bestandsaktualisierung herausstellt, dass das Produkt, um das es bei der Bestellung ging, nicht mehr verfügbar ist, kann der Verkäufer:
    1. den Käufer darüber informieren, dass der Auftrag nicht bearbeitet und der Vertrag nicht geschlossen werden kann; in diesem Fall wird der Vertrag nicht geschlossen;
    2. dem Käufer ein anderes Produkt mit ähnlichen Parametern wie das nicht verfügbare Produkt anbieten – in einem solchen Fall wird ein Vertrag für das ähnliche Produkt geschlossen;
    3. anbieten, das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt an den Käufer zu liefern – in diesem Fall kommt der Vertrag zwar zustande, seine Erfüllung erfolgt jedoch zu einem zwischen den Parteien individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  8. Sobald ein Vertrag über den Shop zustande gekommen ist, wird der Verkäufer unverzüglich mit der Erfüllung des Vertrages beginnen, mit der Maßgabe, dass der Verkäufer die Erfüllung in den in den Bestimmungen genannten Fällen zurückhalten kann, insbesondere wenn der Käufer zu bestimmten Handlungen verpflichtet ist, z.B. im Falle einer Vorauszahlung.

§ 8.
Bestellung personalisierter Produkte

  1. Der Verkäufer kann, muss aber nicht, dem Käufer die Möglichkeit geben, personalisierte Produkte zu kaufen, und dies gilt nur für Produkte, die deutlich als personalisierte Produkte gekennzeichnet sind.
    Dementsprechend kann nicht jedes im Shop verfügbare Produkt ein personalisiertes Produkt sein und nicht jedes Produkt kann auf die individuellen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sein.
    Die alleinige Entscheidung, eine Bestellung für ein personalisiertes Produkt anzunehmen oder abzulehnen, obliegt dem Verkäufer.
    Wenn der Käufer am Kauf eines personalisierten Produkts interessiert ist, sollte er dem Verkäufer eine E-Mail an die vom Verkäufer angegebene E-Mail-Adresse senden und mitteilen, an welchem personalisierten Produkt er interessiert ist.
  2. Nach Erhalt der in Absatz 2 genannten Nachricht sendet der Verkäufer dem Käufer eine Anfrage nach den Daten und Informationen, von denen der Abschluss des Vertrags über das personalisierte Produkt abhängt.
    Auf Verlangen des Verkäufers sollte der Käufer insbesondere technische Informationen, Fotos usw. zur Verfügung stellen.
  3. Nach Prüfung der vom Käufer zur Verfügung gestellten Daten und Informationen (z.B. Fotos) teilt der Verkäufer dem Käufer spätestens innerhalb von 3 (in Worten: drei) Tagen nach Erhalt der vollständigen Informationen mit, ob er das personalisierte Produkt liefern kann und, falls ja, zu welchem Preis und bis zu welchem Datum.
    Wenn der Käufer die vom Verkäufer vorgeschlagenen Bedingungen akzeptiert, kommt der Vertrag mit der Zustellung der E-Mail, die die Annahme enthält, an den Verkäufer zustande, und wenn der Käufer die vom Verkäufer vorgeschlagenen Bedingungen nicht akzeptiert, kommt der Vertrag nicht zustande.

§ 9.
Vorverkauf

  1. Der Verkäufer kann in Bezug auf bestimmte Arten von Produkten einen Vorverkauf organisieren oder auch nicht.
  2. Produkte, die zum Vorverkauf gehören, sind im Shop deutlich als Produkte gekennzeichnet, die zum Vorverkauf verfügbar sind.
    Auf der Seite eines solchen Produkts gibt der Verkäufer an, ab welchem Datum das Produkt voraussichtlich verfügbar ist und ab welchem Datum die Produkte voraussichtlich versandt werden.
  3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die in Absatz 2 genannte Frist zu ändern, insbesondere aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien, die für die Herstellung der Produkte benötigt werden, durch Lieferanten.
    Der Verkäufer informiert die Käufer durch Aushang im Shop und per E-Mail an die vom Käufer angegebene Adresse über alle Änderungen der Termine für den Vorverkauf.
  4. Für den Abschluss von Vorverkaufsverträgen gelten die Bestimmungen des § 7 Absätze 2-6 sinngemäß.
  5. Sollte es nicht möglich sein, das Produkt zu den im Vorverkauf vereinbarten Bedingungen zu verkaufen (z. B. weil die Lieferanten nicht die entsprechende Menge oder Art von Materialien liefern, weil die Materialpreise steigen usw.), informiert der Verkäufer den Käufer über diese Umstände.
  6. Wenn ein Käufer, der ein Verbraucher oder ein EECR ist, einer Verschiebung des Liefertermins des Produkts oder einer Änderung der Verkaufsbedingungen für das Produkt nicht zustimmt, kann der Käufer den Kauf des Produkts stornieren, und der Verkäufer erstattet dem Käufer alle im Rahmen des Vorverkaufs geleisteten Zahlungen.

§ 10.
Verkauf von Produkten

  1. Auf der Grundlage des Vertrages verfügt der Verkäufer über das im Bestellformular angegebene Produkt und der Käufer erwirbt es zu dem angegebenen Preis gemäß den Bestimmungen.
    Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, das Produkt zu liefern und der Käufer, es zu übernehmen.
  2. Die Entsorgung eines Produkts im Sinne von Absatz 1 umfasst seine Entsorgung zusammen mit seinen Bestandteilen und Anbauteilen, sofern das Produkt Bestandteile oder Anbauteile enthält.
  3. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer alle Beschreibungen, Gebrauchsanweisungen und sonstigen Dokumente zur Verfügung zu stellen, die dem Produkt vom Hersteller als Dokumentation für das Produkt beigefügt wurden.
    Anleitungen und andere Dokumente können auch auf der Website als Teil der Produktbeschreibung oder im Benutzerkonto als Teil der speziellen Funktionalität enthalten sein – und diese Bereitstellung der Dokumentation gilt als Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation für den Käufer.
  4. Das Eigentum an dem Produkt geht auf den Käufer über, sobald der Käufer den Preis vollständig bezahlt und alle anderen Kosten, die dem Käufer in Rechnung gestellt werden können, beglichen hat sowie die Produkte entweder persönlich oder durch einen Spediteur in Empfang genommen hat.
    Diese beiden Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein.

§ 11.
Lieferung und Annahme von Produkten

  1. Der Verkäufer liefert das auf dem Bestellformular angegebene Produkt innerhalb der auf der Website des Shops oder direkt vom Verkäufer angegebenen Frist – vorbehaltlich Absatz 2.
    Im Falle eines Vorverkaufs erfolgt die Lieferung der Produkte zu dem vom Verkäufer gemäß § 9 angegebenen Datum.
  2. Wo:
    1. Der Verkäufer hat die Produkte nicht in der im Bestellformular angegebenen Anzahl oder Art auf Lager – der Verkäufer informiert den Käufer über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Lieferung des Produkts an den Käufer, sobald er diese Information erhält.
      Wenn der Verbraucher oder EECR die Änderung des Termins nicht akzeptiert, können sie den Kauf des Produkts stornieren, und der Verkäufer erstattet alle darauf geleisteten Zahlungen;
    2. Die Parteien haben einen individuellen Termin für die Lieferung des Produkts, insbesondere des personalisierten Produkts, vereinbart – der Verkäufer ist verpflichtet, das Produkt innerhalb des mit dem Käufer vereinbarten Termins zu liefern.
  3. Wenn der Käufer verpflichtet ist, den Preis (oder einen Vorschuss) oder andere von ihm zu tragende Kosten, wie z.B. Versandkosten, vor der Lieferung des Produkts zu zahlen, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung des Vertrags zurückzuhalten, bis der Käufer alle fälligen Beträge gezahlt hat.
  4. Die Lieferung des Produkts erfolgt durch:
    1. durch direkte Übergabe an den Käufer oder an eine von ihm benannte Person (persönliche Annahme) oder
    2. Lieferung über einen Spediteur (Kurierdienst).
  5. In dem in Absatz 4a genannten Fall ist der Käufer verpflichtet, sich mindestens 1 (in Worten: einen) Tag vor dem geplanten Abnahmetermin mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um das genaue Datum und die Uhrzeit der Abnahme durch den Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person festzulegen.
  6. Im Falle einer Kurierlieferung informiert der Verkäufer den Käufer darüber, dass das Produkt für den Versand vorbereitet und die Sendung an den Spediteur übergeben wurde.
    Das genaue Datum und die genaue Uhrzeit der Lieferung des Produkts werden vom Spediteur festgelegt, es sei denn, der Spediteur ermöglicht es dem Käufer, das genaue Datum und die genaue Uhrzeit der Lieferung anzugeben.
    Wenn das Transportunternehmen eine solche Funktion anbietet, stellt der Verkäufer dem Käufer die für die Überwachung des Transports des Produkts erforderlichen Daten zur Verfügung, insbesondere einen Link zur Website des Transportunternehmens oder zur Anwendung des Transportunternehmens.
  7. Im Falle besonderer Umstände, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Liefertermins nicht vorhersehbar waren (z.B. schwierige Witterungsverhältnisse, Handlungen oder Unterlassungen Dritter), können die in Absatz 6 genannten Fristen um die Dauer des Hindernisses für die Lieferung der Sendung verlängert werden.
    Dieser Vorbehalt gilt nicht für Verbraucher und EECR.
  8. Wenn der Käufer die Annahme des Produkts verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, es auf Kosten und Risiko des Käufers an den vom Käufer angegebenen Lieferort zu liefern.
  9. Im Falle der Nichtabholung des Produkts oder der Weigerung des Käufers, das Produkt abzuholen und an den Verkäufer zurückzugeben, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den Schaden zu ersetzen, der dem Verkäufer durch die Nichtabholung des Produkts entstanden ist, z.B. die vom Verkäufer getragenen Versandkosten.
  10. Die Nichtannahme oder Verweigerung der Annahme des Produkts durch den Käufer beeinträchtigt in keiner Weise das Recht des Verkäufers, den vollen Preis zu erhalten.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung zu dem Zeitpunkt und in der Weise zu untersuchen, die für Sendungen dieser Art üblich sind.
    Wenn der Käufer festgestellt hat, dass während der Beförderung ein Verlust oder eine Beschädigung der Produkte eingetreten ist, ist er verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Haftung des Frachtführers festzustellen, z.B. durch Erstellung eines Schadensberichts (Artikel 545 § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
  12. Falls der Verkaufsgegenstand vom Verkäufer an den Käufer in Teilen geliefert wird (z.B. infolge der Verfügbarkeit der Produkte zu unterschiedlichen Terminen usw.), gelten die Bestimmungen dieses Absatzes für jeden Teil separat.

§ 12.
Preis und andere Kosten

  1. Der Käufer hat dem Verkäufer für das Produkt den vereinbarten Preis in der vom Verkäufer angegebenen Höhe zu zahlen.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer nach eigenem Ermessen Preisnachlässe, Rabatte oder andere preisbezogene Vergünstigungen zu gewähren, insbesondere im Rahmen eines Partnerprogramms oder einer anderen von ihm organisierten Werbeaktion.
    Der Käufer ist nicht berechtigt, Rabatte, Nachlässe oder andere Vergünstigungen zu verlangen, die nicht aus dem Partnerprogramm oder einer anderen Werbeaktion resultieren.
  3. Wenn eine Preissenkung für ein Produkt bekannt gegeben wird, muss der Verkäufer zusätzlich zu den Informationen über den reduzierten Preis auch Informationen über den niedrigsten Preis für dieses Produkt enthalten, der in den 30 Tagen vor der Einführung der Preissenkung galt.
    Wenn ein Produkt für einen Zeitraum von weniger als 30 Tagen zum Verkauf angeboten wird, muss der Verkäufer zusätzlich zu den Informationen über den reduzierten Preis auch Informationen über den niedrigsten Preis für dieses Produkt enthalten, der zwischen dem Datum des Beginns des Verkaufsangebots für dieses Produkt und dem Datum der Einführung der Reduzierung in Kraft war.
  4. Wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung des Produkts an den Käufer ein Umstand eintritt, auf den der Verkäufer keinen Einfluss hat und der sich auf die Erhöhung des Preises auswirkt, z.B. eine Preiserhöhung durch Lieferanten, wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
    Nach Erhalt der Mitteilung:

    1. kann der Käufer einer Erhöhung des Preises zustimmen; in diesem Fall ist er verpflichtet, den Preis in Höhe des erhöhten Betrags zu zahlen, oder
    2. kann der Käufer die Zustimmung zu einer Preiserhöhung verweigern und vom Vertrag in seiner Gesamtheit zurücktreten (wenn der Vertrag nicht einmal teilweise erfüllt wurde) oder vom Vertrag in dem nicht erfüllten Teil zurücktreten (wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde).
  5. Im Falle einer Lieferung per Kurier teilt der Verkäufer dem Käufer die Versandkosten über das Transportunternehmen mit, und der Käufer ist verpflichtet, diese Versandkosten für die Lieferung des Produkts zu zahlen, vorbehaltlich Absatz 6.
  6. Der Verkäufer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Verpflichtung des Käufers zur Übernahme der Versandkosten zu übernehmen, z.B. durch individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer, eine organisierte Werbekampagne oder die Platzierung von Informationen im Shop, dass beim Kauf von Produkten ab einem bestimmten Betrag die Versandkosten vom Verkäufer übernommen werden.
  7. Falls sich dies aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt, wird der Verkäufer dem Preis und den sonstigen Kosten die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzufügen.

§ 13.
Zahlung des Preises und anderer Kosten

  1. Der Verkäufer informiert den Käufer über die verfügbaren Zahlungsarten, insbesondere durch Aushang im Shop.
  2. Der Käufer kann Zahlungen insbesondere auf folgende Weise leisten:
    1. per Banküberweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto;
    2. die Nutzung der sogenannten Schnellzahlungsoption – über die IKT-Systeme externer Zahlungsanbieter.
  3. Wenn eine Zahlungsmethode nicht verfügbar ist, z.B. aufgrund eines Ausfalls der IT-Systeme, ist der Käufer verpflichtet, eine andere Zahlungsmethode zu verwenden.
    Die Nichtverwendung einer bestimmten Zahlungsmethode entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die Zahlung zum vereinbarten Termin zu leisten.
  4. Die Zahlung des Preises und aller anderen vom Käufer zu zahlenden Gebühren erfolgt in der Regel vor der Lieferung des Produkts durch den Verkäufer, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich mit einer Zahlung nach Lieferung des Produkts einverstanden (Nachnahmeverkauf).
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer die Zahlung eines Vorschusses zu verlangen – insbesondere, wenn der Vertrag Produkte von erheblichem Wert oder personalisierte Produkte betrifft oder die Erfüllung des Vertrags den vorherigen Kauf von Materialien von Lieferanten erfordert.
    Der Vorschuss ist spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach dem Datum der Mitteilung des Verkäufers über die Notwendigkeit einer Vorschusszahlung zu zahlen.
  6. Die Zahlung des Preises und aller anderen vom Käufer zu zahlenden Beträge erfolgt auf der Grundlage eines vom Verkäufer ausgestellten Rechnungsdokuments, insbesondere einer Rechnung.
  7. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, Buchhaltungsunterlagen, insbesondere Rechnungen, ohne Unterschrift des Käufers auszustellen.
  8. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Buchhaltungsunterlagen, insbesondere die Rechnungen, in elektronischer Form an die angegebene E-Mail-Adresse zu erhalten.
  9. Das Datum der Zahlung ist das Datum, an dem die Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers erfolgt.
  10. Wenn der Käufer die Frist für die Zahlung des Preises und anderer fälliger Beträge nicht einhält, ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
  11. Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegenüber dem Verkäufer zustehen, mit Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wegen des Preises oder anderer Forderungen zu verrechnen.
    Dieser Vorbehalt gilt nicht gegenüber Verbrauchern oder EECR.

§ 14.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Verkauf

  1. Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages verpflichten sich die Parteien insbesondere:
    1. eng miteinander zusammenarbeiten und bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens die gebotene Sorgfalt walten lassen;
    2. Zweifel gütlich zu klären und Streitigkeiten beizulegen.
  2. Die Verpflichtungen des Verkäufers im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags umfassen insbesondere:
    1. die Lieferung des Produkts in der vereinbarten Anzahl und Beschaffenheit;
    2. dem Käufer alle Anweisungen, Informationen und Unterlagen zum Produkt zur Verfügung zu stellen, die für dessen korrekte Verwendung erforderlich sind;
    3. die Aushändigung der Garantiekarte an den Käufer, sofern diese dem Produkt beiliegt;
    4. die technische Unterstützung des Käufers beim Abschluss des Vertrages (in angemessenem Rahmen).
  3. Der Käufer darf ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten abtreten – auch nicht im Wege der Forderungsabtretung an einen Dritten.
    Dieser Vorbehalt gilt nicht für Verbraucher und EECR.

§ 15.
Rechte an geistigem Eigentum

  1. Der Shop und alle im Shop verfügbaren Materialien, insbesondere der Quellcode, die Texte, das Layout, die Grafiken, die Icons, die Bilder, die Fotos, die Logos, die Videos, die Audios, die Datenbanken usw. sowie alle anderen vom Verkäufer eingestellten Inhalte können geschütztes immaterielles Eigentum darstellen, das im Folgenden als „immaterielle Vermögenswerte“ bezeichnet wird.
    – und sind in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.
    Der Käufer verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf diese immateriellen Vermögenswerte während der Laufzeit des Vertrags und danach nicht zu verletzen, unter Androhung der gesetzlichen Haftung gemäß den einschlägigen Gesetzen.
  2. Auf der Grundlage der Bestimmungen gewährt der Verkäufer dem Käufer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Immateriellen Vermögenswerte, soweit dies für die ordnungsgemäße Nutzung des Stores erforderlich ist.
  3. Die in Absatz 2 genannte Lizenz wird für die Dauer der Nutzung des Shops in dem Gebiet erteilt, in dem der Käufer seinen Sitz, seine Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat.
  4. Der Käufer darf keine weiteren Lizenzen (Unterlizenzen) an Dritte vergeben.
  5. Der Käufer darf die Rechte aus der erteilten Lizenz nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte übertragen.
  6. Vorbehaltlich der Bestimmungen zur zulässigen Nutzung ist es dem Käufer strengstens untersagt, ohne die Zustimmung des Verkäufers:
    1. eine dauerhafte oder vorübergehende Reproduktion (Vervielfältigung) der Immateriellen Vermögenswerte, ganz oder teilweise, mit beliebigen Mitteln und in beliebiger Form vorzunehmen;
    2. Änderungen, Änderungen der Quellen und Änderungen der Struktur der immateriellen Vermögenswerte vorzunehmen;
    3. die Nutzung der Immateriellen Güter und Teile, Fragmente oder Versionen davon in einer anderen Software oder einem anderen Werk;
    4. eine dem Store ähnliche Software zu entwickeln, die eine Weiterentwicklung des Stores darstellen könnte;
    5. Vervielfältigung, Dekompilierung, Disassemblierung und alle anderen Aktivitäten, die dazu führen, dass der Quellcode unter Verstoß gegen geltende Gesetze erlangt wird;
    6. die Immateriellen Vermögenswerte, ihre Kopien, Änderungen und Dokumentationen weiterzuverkaufen, zu vertreiben, zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte abzugeben;
    7. die Immateriellen Vermögenswerte in irgendeiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zu nutzen, insbesondere im Wettbewerb mit der Tätigkeit des Verkäufers;
    8. Handlungen zur Verfügung über Rechte an den Immateriellen Vermögenswerten zugunsten Dritter vorzunehmen.
  7. Die Lizenz wird erteilt, wenn der Käufer Zugang zu den für die Nutzung des Stores erforderlichen Immateriellen Gütern erhält.
    Die Lizenz erlischt mit der Beendigung der Nutzung des Stores, unabhängig von der Art und Weise, in der dies geschieht.
  8. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Immateriellen Güter gegen unbefugte Handlungen des Käufers zu schützen, z.B. durch Kennzeichnung von Kopien der Immateriellen Güter mit eindeutigen Codes oder den Daten des Käufers.
  9. Der Käufer verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu respektieren.
  10. Bei Zweifeln in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte und den Umfang der erteilten Lizenz sollte sich der Käufer unverzüglich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
    Beabsichtigt der Käufer, die Immateriellen Vermögensgegenstände in irgendeiner Weise im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zu nutzen (z.B. zum Zwecke des Weiterverkaufs der Produkte), ist er verpflichtet, vom Verkäufer eine entgeltliche Lizenz zu den in der internen Lizenzierungspolitik des Verkäufers vorgesehenen Bedingungen zu erwerben.

§ 16.
Werbe- und Verkaufsförderungszwecke des Verkäufers

(gilt nicht für Verbraucher)

  1. Während der Laufzeit des Vertrages und nach dessen Beendigung, unabhängig von der Art und Weise, in der dies geschieht, ist der Verkäufer berechtigt, zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken im Zusammenhang mit seinem Geschäft:
    1. den Namen des Käufers, die Website-Adresse, das Nicht-Markenlogo, die Marken, die für den Käufer beim Patentamt der Republik Polen, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante oder einem anderen ausländischen Amt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Registrierung von Marken fällt, eingetragen sind oder in Zukunft eingetragen werden sollen, zu verwenden;
    2. Referenzen verwenden, die der Käufer dem Verkäufer gegeben hat.
  2. Zu den in Absatz 1 genannten Werbe- und Verkaufsförderungszwecken gehört in erster Linie die Veröffentlichung von Informationen über Käufer von Produkten auf der Website des Käufers, z.B. unter der Registerkarte „Unsere Kunden“ (oder einer ähnlich benannten Registerkarte), sowie die Veröffentlichung von Referenzen, die dem Verkäufer von Käufern zur Verfügung gestellt werden.
  3. Im Zusammenhang mit den Absätzen 1-2 stimmt der Käufer hiermit der Verwendung seines Namens, seiner Website-Adresse, seiner nicht markenrechtlich geschützten Logos und seiner Marken in allen Werbe- und Verkaufsförderungskanälen des Verkäufers zu, einschließlich in gedruckten Materialien, auf der Website des Verkäufers oder in den sozialen Medien, in den Bereichen, die zur Erreichung von Werbe- und Verkaufsförderungszwecken erforderlich sind.
  4. Die Erteilung von Referenzen durch den Käufer an den Verkäufer unterliegt individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere in Bezug auf den Inhalt der Referenz und die Bezeichnung der Person, die die Referenz erteilt.
  5. Falls die Erteilung eines Verweises durch den Käufer an den Verkäufer die Nutzung eines vom Käufer gelieferten Werkes erfordert, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Werk zu nutzen – und zwar in den Nutzungsbereichen, die zur Erreichung von Werbezwecken erforderlich sind.

§ 17.
Stellungnahmen

  1. Der Verkäufer kann den Käufern die Möglichkeit geben, Meinungen über den Shop, den Verkäufer oder die Produkte zu veröffentlichen – innerhalb des Shops oder in externen Shops, die Dritten gehören.
    In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieses Absatzes für die Veröffentlichung von Meinungen.
  2. Die Abgabe einer Stellungnahme ist nach der Nutzung des Shops, insbesondere nach dem Abschluss eines Vertrages, möglich, und die Abgabe einer Stellungnahme ist jederzeit möglich.
  3. Der Käufer sollte seine Meinung fair, ehrlich und sachlich formulieren, sprachlich so weit wie möglich korrekt und ohne Vulgarismen oder andere Wörter, die gemeinhin als beleidigend angesehen werden.
  4. Es ist verboten, Meinungen zu posten:
    1. ohne vorherige Nutzung des Stores;
    2. für Produkte, die der Käufer nicht benutzt oder gekauft hat;
    3. die Kriterien einer unlauteren Wettbewerbshandlung im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 1993 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erfüllen;
    4. die die Persönlichkeitsrechte des Verkäufers oder einer dritten Partei verletzen;
    5. durch bezahlte Nutzer, insbesondere um die Bewertung des Produkts künstlich zu erhöhen oder zu senken.
  5. Der Verkäufer kann jederzeit überprüfen, ob die eingestellten Bewertungen den Vorschriften entsprechen und insbesondere, ob sie von Käufern stammen, die das Produkt tatsächlich benutzt oder gekauft haben.
    Außerdem kann der Käufer, wenn er Zweifel an den eingestellten Bewertungen hat, dem Verkäufer die Bewertung zur Überprüfung vorlegen.
    Nach Erhalt einer Mitteilung des Käufers ergreift der Verkäufer die seinen Möglichkeiten entsprechenden Maßnahmen, um die veröffentlichte Meinung zu überprüfen.
  6. Wenn eine Stellungnahme veröffentlicht wird, die nicht den in diesen Bestimmungen festgelegten Anforderungen entspricht, kann der Verkäufer die Veröffentlichung der Stellungnahme ablehnen oder sie entfernen.

§ 18.
Persönliche Daten

  1. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Käufern, die natürliche Personen sind, und von Personen, mit deren Hilfe der Käufer den Vertrag ausführt (z.B. Kontaktpersonen), sind in einem separaten Dokument mit dem Titel „Datenschutzrichtlinie“ enthalten, das der Verkäufer dem Käufer unter https://aquaforest.eu/privacy-cookie-policy/ zur Verfügung stellt.
  2. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, das in Absatz 1 genannte Dokument seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern und anderen von ihnen beschäftigten Personen zur Verfügung zu stellen, wenn er dem Verkäufer deren personenbezogene Daten zum Zweck der Erfüllung des Vertrags (z.B. zum Zweck der Kontaktaufnahme zwischen den Parteien) zur Verfügung stellt.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Verwendung personenbezogener Daten Dritter für die Erfüllung des Vertrags dafür zu sorgen, dass die Verwendung dieser Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgt und dass insbesondere die Personen, zu denen die Daten gehören, ordnungsgemäß über deren Verwendung informiert werden.
  4. Wenn der Käufer personenbezogene Daten Dritter verwendet, darf der Verkäufer davon ausgehen, dass die Verwendung dieser personenbezogenen Daten rechtmäßig ist.
  5. Wo:
    1. der Käufer die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt;
    2. der Käufer unrechtmäßig personenbezogene Daten von Dritten verwendet,

und der Verkäufer aus diesem Grund haftbar gemacht wird (zivilrechtlich, verwaltungsrechtlich), kann der Käufer verpflichtet sein, den Verkäufer für den entstandenen Schaden zu entschädigen – insbesondere durch die Erstattung der dokumentierten Kosten, einschließlich der Bußgelder, an den Verkäufer.

§ 19.
Mängelgewährleistung und Haftung für die Vertragsgemäßheit des Produkts

  1. Die Gewährleistung für Mängel an den Produkten, wie sie in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen ist, ist bei Kaufverträgen, die von anderen Käufern als dem Verbraucher oder EECR abgeschlossen werden, ausgeschlossen.
  2. Der Käufer hat Anspruch auf eine Garantie, die vom Verkäufer (im Falle von Produkten, die vom Verkäufer hergestellt wurden) oder vom Hersteller (im Falle von Produkten, die von einem Dritten hergestellt wurden) als Garantiegeber für das betreffende Produkt gewährt wird.
    Die Art der Garantie, der Zeitraum, für den sie gewährt wird, und die Rechte, die dem Käufer im Rahmen der Garantie zustehen, sind in der Garantiekarte aufgeführt, die dem Produkt beiliegt.
    Die Bedingungen der Garantie, die der Verkäufer in seiner Eigenschaft als Hersteller gewährt, sind als Anhang Nr. 1 den Bestimmungen beigefügt.
  3. Die Bestimmungen über die Haftung für die Konformität des Produkts mit dem Vertrag, die im Gesetz über die Rechte der Verbraucher enthalten sind, gelten unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Verordnungen für Verträge über den Verkauf von Produkten, die vom Verbraucher oder vom EECR geschlossen werden.
    Handelt es sich bei den vom Verkäufer erbrachten elektronischen Dienstleistungen gleichzeitig um digitale Dienstleistungen, haftet der Verkäufer für die Konformität der digitalen Dienstleistungen mit dem Vertrag im Sinne von Kapitel 5b des Gesetzes über Verbraucherrechte.
  4. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher oder dem EECR für die Konformität des Produkts mit dem Vertrag.
    Die Konformität des Produkts mit dem Vertrag wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Verbraucherrechte beurteilt.
  5. Der Verkäufer haftet für jede zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt festgestellte Vertragswidrigkeit des Produkts, es sei denn:
    1. die vom Verkäufer, seinen Rechtsvorgängern oder in deren Auftrag handelnden Personen festgelegte Haltbarkeit des Produkts länger ist;
    2. Der Vertrag bezieht sich auf ein Outlet-Produkt, bei dem der Käufer ausdrücklich zugestimmt hat, das Outlet-Produkt zu erwerben.
  6. Im Falle von PDE haftet der Verkäufer für die Vertragswidrigkeit der fortlaufend gelieferten digitalen Inhalte oder digitalen Dienste, die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vertragsgemäß zu liefern waren, eingetreten oder erkennbar geworden ist, mindestens jedoch für zwei Jahre nach der Lieferung von PDE.

§ 20.
Ersatz oder Reparatur eines nicht vertragsgemäßen Produkts

  1. Wenn das Produkt nicht vertragsgemäß ist, kann der Verbraucher oder EECR dessen Reparatur oder Ersatz verlangen.
  2. Der Verkäufer kann:
    1. einen Ersatz zu liefern, wenn der Verbraucher oder EECR eine Reparatur verlangt, oder
    2. Reparaturen auszuführen, wenn der Verbraucher oder EECR einen Austausch verlangt,

wenn es für den Verkäufer unmöglich ist oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, das Produkt auf die vom Verbraucher oder EECR gewählte Weise in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen.

  1. Wenn Reparatur und Ersatz unmöglich sind oder für den Verkäufer unverhältnismäßige Kosten verursachen würden, kann der Verkäufer den Ersatz oder die Reparatur verweigern, um das Produkt in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen.
  2. Der Verbraucher oder EECR hat dem Verkäufer das zu reparierende oder zu ersetzende Produkt zur Verfügung zu stellen, und der Verkäufer hat es auf seine Kosten abzuholen.
    Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, insbesondere die Kosten für Porto, Transport, Arbeit und Material, gehen zu Lasten des Verkäufers.
  3. Der Verkäufer repariert oder ersetzt die Waren innerhalb einer angemessenen Frist, die 21 Tage nicht überschreiten darf, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer vom Verbraucher oder EECR über die Nichtübereinstimmung der Waren mit dem Vertrag informiert wurde, und ohne unzumutbare Unannehmlichkeiten für den Verbraucher oder EECR, wobei die besondere Beschaffenheit des Produkts und der Zweck, für den der Verbraucher oder EECR es gekauft hat, berücksichtigt werden.

§ 21. Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag im Falle eines nicht vertragsgemäßen Produkts

  1. Wenn das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmt, kann der Verbraucher oder EECR eine Erklärung abgeben, dass er den Preis mindert oder vom Vertrag zurücktritt, wenn:
    1. der Verkäufer die Reparatur oder den Ersatz des Produkts gemäß § 20 (3) verweigert hat;
    2. der Verkäufer es versäumt hat, das Produkt in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen;
    3. die fehlende Konformität des Produkts mit dem Vertrag fortbesteht, auch wenn der Verkäufer versucht hat, das Produkt in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen;
    4. die fehlende Konformität des Produkts mit dem Abkommen so erheblich ist, dass sie eine Preissenkung oder einen Rücktritt vom Abkommen rechtfertigt, ohne dass zuvor auf die in § 20 (1) genannten Maßnahmen zurückgegriffen wurde;
    5. aus der Erklärung des Verkäufers oder den Umständen hervorgeht, dass er das Produkt nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne unzumutbare Unannehmlichkeiten für den Verbraucher oder EECR in Übereinstimmung mit dem Vertrag bringen wird.
  2. Der Preis muss in einem solchen Verhältnis zum Vertragspreis reduziert werden, in dem der Wert des nicht vertragskonformen Produkts zum Wert des vertragskonformen Produkts verbleibt.
  3. Der Verkäufer erstattet dem Verbraucher bzw. EECR die aufgrund der Ausübung des Minderungsrechts geschuldeten Beträge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Erklärung des Verbrauchers bzw. EECR über die Minderung des Preises.
  4. Der Verbraucher oder EECR können nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragswidrigkeit des Produkts unerheblich ist.
    Die fehlende Konformität des Produkts mit dem Vertrag wird als relevant angesehen.
  5. Betrifft die Vertragswidrigkeit nur bestimmte, im Rahmen des Vertrages gelieferte Produkte, so kann der Verbraucher oder der EECR nur in Bezug auf diese Produkte vom Vertrag zurücktreten und auch in Bezug auf andere Produkte, die der Verbraucher oder der EECR zusammen mit den vertragswidrigen Produkten erworben hat, wenn dem Verbraucher oder dem EECR nicht zugemutet werden kann, nur die vertragswidrigen Produkte zu behalten.
  6. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag hat der Verbraucher oder EECR das Produkt unverzüglich auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden.
    Der Verkäufer erstattet dem Verbraucher oder EECR den Preis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts oder des Nachweises der Rückgabe.
  7. Der Verkäufer erstattet den Preis auf demselben Zahlungsweg, den der Verbraucher oder der EECR benutzt hat, es sei denn, der Verbraucher oder der EECR hat sich ausdrücklich mit einer anderen Art der Rückgabe einverstanden erklärt, die keine Kosten verursacht.

§ 22.
Verantwortung der Parteien

  1. Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages und haftet insbesondere für:
    1. das Versäumnis, den Preis und andere dem Verkäufer geschuldete Beträge pünktlich zu zahlen;
    2. eine unangemessene Verweigerung oder Verzögerung der Annahme des Produkts;
    3. unterlassene oder unzureichende Zusammenarbeit beim Abschluss oder der Erfüllung des Vertrags;
    4. Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum des Verkäufers oder eines Dritten.
  2. Im Falle eines Schadens, der dem Verkäufer im Sinne eines tatsächlichen Schadens oder entgangenen Gewinns im Sinne von Artikel 361 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags durch den Käufer entstanden ist, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer insbesondere die Erstattung aller nachgewiesenen Kosten zu verlangen, die ihm im Zusammenhang mit der Handlung oder Unterlassung des Käufers oder der in Absatz 1 genannten Person entstanden sind, insbesondere die Kosten für Rechtsberatung, IT-Dienstleistungen und Transportleistungen.
  3. Vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen, die in den anderen Bestimmungen der Verordnungen vorgesehen sind, haftet der Verkäufer nicht für:
    1. Handlungen und Unterlassungen, die von Influencern im Rahmen des Affiliation-Programms vorgenommen werden;
    2. die Unfähigkeit des Käufers, den Gutschein aus Gründen einzulösen, die dem Käufer oder Dritten, zum Beispiel dem Influencer, zuzuschreiben sind;
    3. die Störung der Dienstleistungen oder von Teilen davon aus Gründen, die dem Käufer oder einem Dritten zuzuschreiben sind, z.B. Nichtübereinstimmung der Geräte mit den technischen Anforderungen, mangelnde Sicherung des Computers des Käufers oder unzureichender Schutz, Viren usw;
    4. Unfähigkeit, den Vorverkaufsvertrag aus Gründen zu erfüllen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen;
    5. Ungeeignetheit der Produkte für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke, insbesondere des personalisierten Produkts;
    6. die Folgen der Angabe falscher Informationen durch den Käufer zum Zwecke der Herstellung eines personalisierten Produkts;
    7. die Folgen der Nutzung der Produkte durch den Käufer oder durch Dritte;
    8. die Folgen eines unbefugten Eingriffs in die Produkte durch den Käufer oder Dritte;
    9. Schäden und Zerstörungen, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung der Produkte durch den Käufer ergeben, insbesondere entgegen dem Verwendungszweck, den Angaben des Verkäufers und der Dokumentation des Produkts;
    10. Schäden, die sich aus dem Verzug bei der Annahme der Produkte ergeben;
    11. Handlungen und Unterlassungen des Spediteurs, der die Produkte liefert;
    12. Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Sendung, die die Produkte enthält – wenn die Sendung während des Transports verloren geht, beschädigt oder zerstört wird, ist allein der Spediteur dafür verantwortlich;
    13. Schäden, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrags durch den Verkäufer aus Gründen ergeben, die dem Käufer zuzuschreiben sind;
    14. die Folgen der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Verordnungen durch den Käufer;
    15. die Angabe unvollständiger, unwahrer oder ungenauer Daten, einschließlich Rechnungs- und Kontaktangaben;
    16. Auswirkungen von höherer Gewalt;
    17. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat.
  4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden in Form von entgangenem Gewinn im Sinne von Artikel 361 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  5. Die Gesamthaftung des Verkäufers für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages ist auf vorsätzliche Schäden beschränkt.
    Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die unbeabsichtigt oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  6. Tritt der Verkäufer aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, so stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer zu.
  7. Die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden, für die die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
  8. Die Bestimmungen über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung des Verkäufers für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages gelten nicht für Käufer, die den Status eines Verbrauchers haben.
    Die Haftung des Verkäufers gegenüber Verbrauchern richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Zivil- und Verbraucherrechts.

§ 23.
Höhere Gewalt

  1. Die Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages befreit, wenn die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt beeinträchtigt wurde.
  2. Der Begriff höhere Gewalt bezeichnet ein plötzliches, von außen kommendes, unvorhersehbares und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegendes Ereignis, das die dauerhafte oder vorübergehende Erfüllung der Bestimmungen des Abkommens oder eines Teils davon verhindert und das nicht mit der gebotenen Sorgfalt verhindert oder bekämpft werden kann, und zwar insbesondere:
    1. Naturkatastrophen, z.B. Feuer, Überschwemmung, Dürre, Erdbeben, Wirbelstürme, etc;
    2. lokale, nationale Streiks;
    3. längerer Unterbrechung der Stromversorgung;
    4. Akte der Staatsgewalt, z.B. Kriegsrecht, Ausnahmezustand;
    5. Kriegsführung, Sabotageakte und Terrorismus;
    6. Blockaden und Embargos ungeachtet ihres rechtlichen Status;
    7. Epidemien.
  3. Bei Eintritt höherer Gewalt unterrichtet die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch 7 (in Worten: sieben) Tage nach Eintritt der höheren Gewalt, schriftlich über den Eintritt der höheren Gewalt und die voraussichtlichen Folgen für die Erfüllung des Vertrages und legt nach Möglichkeit eindeutige Beweise für den Eintritt der höheren Gewalt vor.
  4. Die Parteien vereinbaren unverzüglich, spätestens jedoch 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Erhalt der in Absatz 3 genannten Informationen, wie mit der Erfüllung des Vertrags verfahren werden soll.

§ 24.
Rücktritt vom Abkommen

  1. Der Verkäufer hat das Recht, aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung von Vertragsverletzungen und erfolglosem Ablauf der Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzungen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
    1. der Verspätung des Käufers bei der Zusammenarbeit, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist, von mehr als 14 (in Worten: vierzehn) Tagen;
    2. wenn der Verzug des Käufers bei der Zahlung des Preises und anderer fälliger Beträge 14 (in Worten: vierzehn) Tage ab dem letzten Tag der Zahlungsfrist überschreitet;
    3. Handlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrages durch eine Person vorzunehmen, die nicht befugt ist, für und im Namen des Käufers zu handeln;
    4. der Weigerung des Käufers, das Produkt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit abzunehmen;
    5. eines Verzugs bei der Abnahme des Produkts durch den Käufer von mehr als 14 (in Worten: vierzehn) Tagen ab dem letzten Tag der Abnahmefrist;
    6. der Eröffnung eines Liquidations-, Konkurs-, Umstrukturierungs- oder ähnlichen Verfahrens gegen den Käufer.
  2. Der Verkäufer kann aus Gründen, die der Käufer nicht zu vertreten hat, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach Abschluss des Vertrags vom Vertrag zurücktreten.
    Diese Bestimmung gilt nicht für Käufer mit Verbraucherstatus.
  3. Der Käufer hat das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug des Verkäufers mit der Lieferung des Produkts mindestens 90 (in Worten: neunzig) Tage ab dem letzten Tag der Frist für die Lieferung des Produkts überschreitet, nachdem er eine Nachfrist für die Lieferung des Produkts von mindestens 7 (in Worten: sieben) Tagen gesetzt hat und diese unwirksam abgelaufen ist.
    Diese Bestimmung gilt nicht für Käufer, die den Status eines Verbrauchers haben – für diese Käufer gelten die allgemeinen Bestimmungen des Zivil- und Verbraucherrechts.
  4. Die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag bedarf der Schriftform und ist nichtig.

§ 25.
Rücktritt vom Vertrag durch den Verbraucher oder durch EECR

  1. Ein Verbraucher oder EWGR, der einen Fernabsatzvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat, hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen.
  2. Gemäß Artikel 38a in Verbindung mit Artikel 38 des Gesetzes über die Rechte der Verbraucher vom 30. Mai 2014 (konsolidierter Text, ABl. U. 2020, Nr. 287, in der geänderten Fassung – im Folgenden: CRA) ist ein Käufer, der ein Verbraucher oder ein EECR ist, nicht berechtigt, den Vertrag zu widerrufen:
    1. für die Erbringung von Dienstleistungen, für die der Käufer zur Zahlung des Preises verpflichtet ist, wenn der Verkäufer die Dienstleistung mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung des Käufers vollständig erbracht hat, der vor Beginn der Leistungserbringung darüber informiert wurde, dass er nach der Leistungserbringung durch den Verkäufer sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag verliert, und dies anerkannt hat;
    2. bei denen der Gegenstand der Leistung ein personalisiertes Produkt ist, das nach den Spezifikationen des Verbrauchers oder von EECR hergestellt wurde oder dazu dient, die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zu erfüllen;
    3. für die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden und für die der Verbraucher oder das EECR zur Zahlung des Preises verpflichtet ist, wenn der Verkäufer mit der Erfüllung mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung des Käufers begonnen hat, der vor Beginn der Erfüllung darüber informiert wurde, dass er nach der Erfüllung durch den Verkäufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag verliert, und dies zur Kenntnis genommen hat, und der Verkäufer dem Käufer die in Artikel 21(2) des Gesetzes über die Rechte der Verbraucher genannte Bestätigung vorgelegt hat.
  3. Um den Vertrag zu widerrufen, muss der Verbraucher oder der EECR den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung – z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail – über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
  4. Der Verbraucher oder der EECR kann das in Anhang 2 vorgesehene Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
  5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher oder der EECR die Information über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  6. Im Falle eines wirksamen Widerrufs des Vertrages hat der Verkäufer dem Verbraucher oder EECR alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem der Käufer über die Ausübung des Widerrufsrechts informiert wurde.
    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher oder EECR bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher oder EECR wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  7. Der Verbraucher oder EECR haftet für jede Wertminderung des Produkts, die sich aus der Nutzung des Produkts in einer Weise ergibt, die über das hinausgeht, was zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist.
    Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderung gegenüber dem Käufer aus diesem Grund gemäß Artikel 498 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ff. zu verrechnen.

§ 26.
Beschwerdeverfahren

  1. Wenn festgestellt wird, dass der Vertrag nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Reglements ausgeführt wird, hat der Käufer das Recht, eine Beschwerde einzureichen.
  2. Eine Beschwerde kann schriftlich, vorzugsweise per Einschreiben, an die Adresse des Verkäufers gerichtet werden.
  3. Die Beschwerde sollte Folgendes enthalten:
    1. den Namen des Beschwerdeführers;
    2. den Firmennamen des Käufers;
    3. Kontaktdaten, insbesondere die elektronische Adresse oder Telefonnummer;
    4. eine detaillierte Beschreibung der Nichtübereinstimmung des Abkommens mit den Verordnungen.
  4. Nach Erhalt einer Reklamation bestätigt der Verkäufer unverzüglich deren Eingang – per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.
  5. Beschwerden werden innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen ab dem Datum ihrer Einreichung bearbeitet.
  6. Die Antwort auf die Beschwerde wird dem Käufer in derselben Form und auf dieselbe Weise wie die eingereichte Beschwerde zugesandt – es sei denn, der Käufer wählt eine andere Form und eine andere Weise für die Zustellung der Antwort auf die Beschwerde.

§ 27.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

  1. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, außergerichtliche Methoden zur Bearbeitung von Beschwerden und zur Verfolgung von Ansprüchen zu nutzen.
    Der Verbraucher hat unter anderem die Möglichkeit,:

    1. sich an ein ständiges gütliches Verbrauchergericht wenden, um eine Streitigkeit aus dem Vertrag beizulegen,
    2. sich an den regionalen Inspektor der Handelsinspektion wenden, um ein Mediationsverfahren zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einzuleiten,
    3. sich an den Verbraucher-Ombudsmann des Bezirks (der Gemeinde) oder an eine soziale Organisation wenden, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört.
  2. Ausführlichere Informationen über außergerichtliche Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und zur Verfolgung von Ansprüchen finden Verbraucher auf der Website http://polubowne.uokik.gov.pl.
  3. Der Verbraucher kann auch die OS-Plattform nutzen, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist . Die Plattform dient der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern, die eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus einem Online-Kauf- oder Dienstleistungsvertrag anstreben.

§ 28. Kontaktangaben

  1. Die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer ist auf folgende Weise möglich:
    1. per E-Mail: [email protected]
    2. per Telefon: +48 14 691 79 79
    3. auf dem Postweg: Aquaforest Sp.
      z o.o. Sp.
      K. Starowiejska 18, 32-800 Brzesko
  2. Wird ein an eine Partei adressierter Einschreibebrief nicht abgeholt, so gilt die damit versandte Korrespondenz am letzten Tag, an dem die Abholung möglich war, als tatsächlich zugestellt, es sei denn, die Partei weist nach, dass es aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht möglich war, die Sendung rechtzeitig abzuholen.
    Diese Bestimmung gilt nicht für Käufer mit Verbraucherstatus.

§ 29.
Schlussbestimmungen

  1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bestimmungen zu ändern.
    Jedes im Shop veröffentlichte Dokument wird mit dem Datum versehen, ab dem seine Bestimmungen gelten.
  2. Der Käufer wird von der geplanten Änderung der Bestimmungen in Kenntnis gesetzt:
    1. durch Informationen auf der Website des Stores oder
    2. durch Informationen, die auf dem Benutzerkonto veröffentlicht werden – wenn der Käufer ein Benutzerkonto hat oder
    3. elektronisch, per E-Mail – wenn der Verkäufer die E-Mail-Adresse des Käufers hat.
  3. Die geänderten Bestimmungen treten ab dem in der Mitteilung angegebenen Datum in Kraft, wobei der Käufer jedoch mindestens eine Woche im Voraus über die Änderungen der Bestimmungen informiert werden muss.
  4. Die Änderungen der Verordnungen gelten nicht für Kaufverträge, die vor Inkrafttreten der Änderungen der Verordnungen geschlossen wurden.
    Wenn der Vertrag fortlaufend ist und auch nach den Änderungen der Verordnungen erfüllt werden soll, kann der Käufer den Vertrag bis zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen kündigen.
    Das Versäumnis, die Absicht zu erklären, den Vertrag zu kündigen, oder die Abgabe einer Erklärung nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung des Käufers zur weiteren Erfüllung des Vertrags gemäß den neuen Bestimmungen.
  5. Der Vertrag unterliegt dem polnischen Recht.
    In Angelegenheiten, die in den Bestimmungen nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Rechts.
    Die Wahl des anwendbaren Rechts erfolgt unbeschadet der Bestimmungen, die in dem Land gelten, in dem der Käufer, der den Shop nutzt, seinen Wohnsitz hat – die Bestimmungen des polnischen Rechts gelten für diesen Käufer unter Berücksichtigung der Bestimmungen, denen der Käufer unterliegt.
  6. Änderungen des Vertrags zwischen den Parteien bedürfen der Urkunden- oder Schriftform – mit Ausnahme der Handlungen, für die die Parteien ausdrücklich die Schriftform vorgesehen haben.
  7. Wenn das Reglement in verschiedenen Sprachversionen abgefasst ist, ist die polnische Version maßgebend.
  8. Die Überschriften der redaktionellen Einheiten (Absätze), die in den Verordnungen verwendet werden, dienen der Bequemlichkeit der Vertragsparteien und haben keinen Einfluss auf die Auslegung des Abkommens.
  9. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
    Die Parteien vereinbaren hiermit, eine solche Bestimmung durch eine angemessene gesetzliche Regelung zu ersetzen.
  10. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien über den Abschluss, die Auslegung, die Erfüllung und die Rechtswirkung des Vertrags verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um die Streitigkeit gütlich beizulegen.
    Wird die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt, legen die Parteien sie dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht zur Beilegung vor.
    Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher und EECR, für die sich die Zuständigkeit des Gerichts nach den allgemeinen Regeln bestimmt.
  11. Die Verordnungen treten ab dem 1.12.2023 in Kraft.